Jäger können in ihrem Revier tun und lassen, was sie wollen. Jagdausübung und Tierschutz sind keine Gegensätze. Die Ansprüche des Tierschutzes sind bereits in den allgemeinen Grundsätzen der Weidgerechtigkeit ent-
halten. Ihnen hat sich der Jäger verpflichtet.
WEIL ...
Jagd mehr als töten ist. Freude am Jagen bedeutet nicht Freude am Töten. Das Erlegen eines Wildtieres ist nur ein kleiner Teil des Jagderlebnisses.
WEIL ...
kein Jäger ein Tier ohne vernünftigen Grund tötet.
WEIL ...
der Jäger auf Grund seiner Ausbildung und Prüfung in der Lage ist, das Wild so zu erlegen, dass ihm vermeidbare Schmerzen und Leiden erspart bleiben.
WEIL ...
eine verantwortungsvolle Wildbewirtschaftung die Population bzw. den Bestand einer Wildart betrachtet. Das Töten einzelner Tiere steht der Arterhaltung nicht entgegen.
Die Jagd ist gesetzlich geregelt. Verstöße werden gerichtlich geahndet.
WEIL ...
nur derjenige jagen darf, der die umfangreiche Jagdprüfung bestanden hat. Erforderlich sind darüber hinaus die behördlich vorgeschriebene Jagdkarte und die Jagderlaubnis.
WEIL ...
Vorschriften detailliert regeln, was Jäger tun und lassen müssen, wann, wo und wie gejagt werden darf oder muss. Deshalb sind Verstöße klar feststellbar.
WEIL ...
der Jäger besonders zuverlässig sein muss und die Jagdausübung Rücksichtnahme und Verantwortung verlangt.
WEIL ...
sich auch die Jägerschaft von Jägern distanziert, die die geschriebenen und ungeschriebenen Gesetze zum Schutz des Wildes und über die Ausübung der Jagd missachten
halten. Ihnen hat sich der Jäger verpflichtet.
WEIL ...
Jagd mehr als töten ist. Freude am Jagen bedeutet nicht Freude am Töten. Das Erlegen eines Wildtieres ist nur ein kleiner Teil des Jagderlebnisses.
WEIL ...
kein Jäger ein Tier ohne vernünftigen Grund tötet.
WEIL ...
der Jäger auf Grund seiner Ausbildung und Prüfung in der Lage ist, das Wild so zu erlegen, dass ihm vermeidbare Schmerzen und Leiden erspart bleiben.
WEIL ...
eine verantwortungsvolle Wildbewirtschaftung die Population bzw. den Bestand einer Wildart betrachtet. Das Töten einzelner Tiere steht der Arterhaltung nicht entgegen.
Die Jagd ist gesetzlich geregelt. Verstöße werden gerichtlich geahndet.
WEIL ...
nur derjenige jagen darf, der die umfangreiche Jagdprüfung bestanden hat. Erforderlich sind darüber hinaus die behördlich vorgeschriebene Jagdkarte und die Jagderlaubnis.
WEIL ...
Vorschriften detailliert regeln, was Jäger tun und lassen müssen, wann, wo und wie gejagt werden darf oder muss. Deshalb sind Verstöße klar feststellbar.
WEIL ...
der Jäger besonders zuverlässig sein muss und die Jagdausübung Rücksichtnahme und Verantwortung verlangt.
WEIL ...
sich auch die Jägerschaft von Jägern distanziert, die die geschriebenen und ungeschriebenen Gesetze zum Schutz des Wildes und über die Ausübung der Jagd missachten